Umgangsrecht im Scheidungsfall

So bleiben familiäre Beziehungen auch nach einer Trennung erhalten

Das Umgangsrecht soll familiäre Bindungen nach der Trennung erhalten.Das Umgangsrecht regelt im Fall einer Scheidung die Beziehung zwischen einem Kind und demjenigen Elternteil, mit dem das Kind nicht mehr unmittelbar zusammenwohnt. Grundsätzlich ändert eine Scheidung nichts daran, dass beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind haben. Da das Kind im Alltag aber nur noch mit einem Elternteil zusammenlebt, wird die Beziehung zum anderen Elternteil durch das Umgangsrecht geregelt.

Umgangsrecht – ein Recht des Kindes
Das Umgangsrecht soll dafür sorgen, dass ein Kind auch im Falle einer Trennung oder Scheidung der Eltern den Kontakt zu den Personen aufrechterhalten kann, die ihm nahe stehen. Die familiären Bindungen des Kindes sollen durch das Umgangsrecht gefördert und so weit wie möglich erhalten bleiben. Das Umgangsrecht ist also in erster Linie ein Recht des Kindes, aber auch ein Recht und eine Pflicht des Erwachsenen auf Umgang mit dem Kind. Sofern es dem Wohl des Kindes dient, steht neben den Eltern auch den Großeltern, Geschwistern, Stiefeltern und Pflegeeltern eines Kindes ein Umgangsrecht zu.

In der Regel legen die beiden Elternteile gemeinsam fest, wie das Umgangsrecht aussehen soll, wenn nötig können sie sich dafür Rat beim Jugendamt oder einer Familien- und Erziehungsberatungsstelle holen. Über das von den Eltern geplante Umgangsrecht wird dann im Rahmen der Scheidung entschieden. Können sich die beiden Eltern nicht darauf einigen, wie das Umgangsrecht aussehen soll, prüft das Familiengericht die Situation. Mit Hinblick darauf, was für die Entwicklung des Kindes am besten ist, wird das Umgangsrecht dann gerichtlich festgelegt.

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