Wilde Ehe

Partnerglück ohne Trauschein

Wilde EheEine wilde Ehe, das Zusammenleben eines Paars ohne Trauschein, galt noch bis vor kurzem als sittenwidrig. Das Zusammenleben von Mann und Frau wurde nur durch eine Ehe gerechtfertigt. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die wilde Ehe in Deutschland jedoch plötzlich praktiziert und geduldet, denn so konnte man Witwenrente beziehen und gleichzeitig mit einem neuen Partner zusammenleben. Als diese Ansprüche nicht mehr aktuell waren, war die wilde Ehe aber wieder verpönt. Erst seit der sexuellen Befreiung der 70er Jahre ist sie akzeptiert und immer mehr Paare leben heute nach diesem Modell.

Rechtstipps für die wilde Ehe
Juristisch betrachtet ist das nichteheliche Zusammenleben der Ehe keineswegs gleichgestellt. Wird beispielsweise nach einer Trennung die gemeinsame Wohnung aufgelöst, gelten weder Hausratsverordnung noch Zugewinnausgleich. Jeder bleibt Eigentümer der Sachen, die er in die wilde Ehe mitgebracht hat. Für eine wilde Ehe ist es deshalb ratsam, Eigentums-, Mietvertrags- und Immobilienfragen in einem notariellen Partnerschaftsvertrag festzulegen.

Muss einer der Lebenspartner ins Krankenhaus, haben nicht-eheliche Lebenspartner kein Recht auf Auskunft und dürfen im Zweifelsfall keine Entscheidungen für ihren Partner treffen. Es ist daher sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung bei einem Notar zu hinterlegen, um diese Rechte für die wilde Ehe zu regeln.

Wer unverheiratet mit Kind zusammenlebt, sollte sich auch um Sorgerecht und Unterhalt Gedanken machen. Denn eine wilde Ehe sieht in diesen Fragen nicht automatisch eine sinnvolle und ausreichende Lösung vor.

Fazit: Nur, wer Rechte und Pflichten eigenverantwortlich regelt, kann eine wilde Ehe auch wirklich genießen!

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