Gesundheit
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Zahnzusatzversicherung
Bis zu 90% des Eigenanteils werden übernommen
Mehr als 11 Millionen Deutsche haben bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Die Leistungen der Versicherungen unterscheiden sich enorm, daher empfehlen Experten, die Angebote kritisch zu prüfen.
Zunächst gilt es, die Angebote hinsichtlich des Leitungsumfangs zu vergleichen. Sind Kosten für Implantate, Knochenaufbaumaßnahmen und Inlays in der Zahnzusatzversicherung enthalten? Werden kieferorthopädische Maßnahmen oder kosmetische Behandlung, Füllungen und Prophylaxe übernommen?
Schadensfreiheitsrabatt und Sperrfristen
Laut der Stiftung Warentest (November 2008) zahlt eine sehr gute Zahnzusatzversicherung bis zu 90 % des Eigenanteils bei Zahnersatz. Die kompletten Kosten werden bei keiner Zahnzusatzversicherung übernommen. So manche Zahnzusatzversicherung gewährt bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen einen Schadensfreiheitsrabatt. Der Beitrag reduziert sich dann von Jahr zu Jahr und kann bis auf 75% fallen.
Je jünger der Versicherte ist, desto günstiger ist in der Regel der Tarif. Bei so mancher Zahnzusatzversicherung ist das Eintrittsalter (oft 60 Jahre) begrenzt. Stattdessen werden teure Seniorentarife angeboten. Die meisten Policen beinhalten eine Sperrfrist, außerdem werden häufig zusätzliche Begrenzungen in den ersten Jahren festgelegt. Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte geklärt sein, ob im Falle eines Unfalls auch in der Sperrzeit für die Behandlung gezahlt wird.
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