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    Diese Anlageform gilt als riskant und umstritten

Zwangsversteigerung von Immobilien

Dies sollten Sie bei einer Zwangversteigerung beachten

Zwangsversteigerung von ImmobilienDie Krise führt häufig zur Zwangs-versteigerung von Immobilien. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Krisen sind viele Hauseigentümer nicht mehr in der Lage, die Raten für ihre Immobilienkredite zu bedienen.

Wenn es zu keiner Einigung mit den Gläubigerbanken kommt, können diese im äußersten Fall die Zwangsversteigerung einer Immobilie beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen. Es kommt dann zu einem vom Vollstreckungsgericht angesetzten Versteigerungstermin. Die zu versteigernden Immobilien werden vor dem Termin durch Anheften an die Gerichtstafel bekannt gegeben. Häufig befinden sich auch in Tageszeitungen Anzeigen mit dem Hinweis auf eine Zwangsversteigerung von Immobilien. Diese werden meist von den Gläubigerbanken aufgegeben. So kann man sich im Vorfeld informieren, ob eine etwaig zu versteigernde Immobilie für den Erwerb in Frage käme. Bei den Vorinformationen zur Zwangsversteigerung ist auch schon immer der Verkehrswert der zu versteigernden Immobilie angegeben. Dieser wird durch einen Gutachter ermittelt.

Wer eine Immobilie bei einer Zwangsversteigerung erwerben will, sollte sich aber immer darüber klar sein, dass er den eigentlichen Zustand derselben, hauptsächlich innen, nicht kennt. Auch ist häufig unklar, welche Art von Mietverträgen hinsichtlich des zu ersteigernden Objekts bestehen. Ganz sicher kann man aber durch Zwangsversteigerung eine Immobilie häufig günstiger erwerben als durch einen Kauf. In den ersten Terminen der Zwangsversteigerung müssen bestimmte Mindestgebote abgegeben werden, die sich nach der Höhe des Verkehrswerts richten. In späteren Terminen fallen diese Untergrenzen weg. Zum Termin der Zwangsversteigerung sollte man bei echtem Interesse zehn Prozent des angegebenen Verkehrswerts in bar oder durch einen bestätigten Bankscheck mitbringen. Nur dann kann man die geforderte Anzahlung leisten.

Man sollte sich als Interessent in der vom Rechtspfleger abzuhaltenden Bietstunde der Zwangsversteigerung ein Limit setzen, bis zu welchem man mitbieten will. Dann könnte man ein echtes Schnäppchen machen.

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