Rechnungsstellung

Worauf Sie bei der Fakturierung achten sollten

Besonderheiten in der Rechnungsstellung

FakturierungWenn Sie für einen Kunden Umsätze ausführen, gehört auf Ihre Rechnungen der Zusatz, dass jener die Rechnung zwei Jahre aufbewahren muss. Das erwartet auf jeden Fall das Finanzamt von Ihnen. Was Sie bei der Fakturierung noch beachten sollten: Es gibt eine Menge Besonderheiten, wenn Sie die Differenzbesteuerung anwenden, Waren im Rahmen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung liefern oder wenn die Steuerschuldnerschaft nach § 13b Umsatzsteuergesetz (Reverse-Charge-Verfahren) greift.


Rechnungen und Fakturierung & Co: Die Besonderheiten


Werklieferung/sonstige Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken für Privatleute: „Der Rechnungsempfänger ist verpflichtet, die Rechnung zu Steuerzwecken zwei Jahre lang aufzubewahren.“ § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 UStG

Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren): „Steuerschuldner nach § 13b UStG ist der Leistungsempfänger.“ § 14a Abs. 5 UStG

Anwendung der umsatzsteuerlichen Differenzbesteuerung bei Handel mit Gebrauchtwaren: „Die Umsatzsteuer wird nach der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ermittelt.“ § 14a Abs. 6 UStG

Innergemeinschaftliche Lieferung eines neuen Fahrzeugs nach § 1b Abs. 2 und 3 UStG.: Es müssen Angaben zur Größe des Fahrzeugs, zur bisherigen Nutzungsdauer bzw. zur Neuigkeit des Fahrzeugs aufgeführt sein. § 14a Abs. 4 UStG

Abrechnung über Reiseleistungen: Hinweis, dass die Sonderregelung zur Reiseleistungen nach § 25 UStG angewandt wird. § 14a Abs. 6 UStG

Innergemeinschaftliche Lieferung: Hinweis auf die Steuerfreiheit und Ausweis der eigenen UStId-Nr. sowie der UStId-Nr. des Leistungsempfängers. § 14a Abs. 1 UStG

Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft: Hinweis auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts nach § 25b UStG und auf die Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers. § 14a Abs. 7 UStG

Wenn Sie in Ihren Rechnungen die erforderlichen Zusatzangaben nicht ergänzen, kann es sein, dass ein Umsatzsteuer- oder Betriebsprüfer zu Besuch kommt. Deshalb: Achten Sie auf die korrekte Fakturierung. So bekommen Sie bei einer Betriebsprüfung keine Probleme.