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Riester: Staatlich geförderte Altersvorsorge
Zulagen vom Staat durch Riester-Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung reicht in der Regel nicht aus, um im Alter den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können. Um dem Verbraucher den Abschluss einer privaten Rentenversicherung schmackhaft zu machen, hat der Staat diverse Förderungsmöglichkeiten eingerichtet. Eine davon ist die staatliche Zulagenrente nach Riester.
Um die volle staatliche Zulage zu erhalten, muss der Versicherte 4% seines Vorjahresnettoeinkommens in einen privaten Rentenversicherungsvertrag einzahlen. Der Staat gibt dann für einen Erwachsenen pro Jahr € 154,00 als Förderung dazu. Hat eine Familie kindergeldberechtigte Kinder, wird dem Versicherungsnehmer pro Kind noch einmal ein Förderbetrag von € 185,00 pro Jahr gutgeschrieben.
Riester-Rentenversicherungen müssen im Fall einer eintretenden Arbeitslosigkeit nicht aufgelöst werden. Der Vertrag muss derzeit mindestens 12 Jahre bestehen und kann nicht vor dem 65. Lebensjahr enden. 30% des angesparten Kapitals kann sich der Versicherungsnehmer auf Wunsch am Ende der Laufzeit als Kapitalabfindung auszahlen lassen, die restlichen 70% müssen verrentet werden.
Was für Riester-Verträge gibt es und wer darf eigentlich „riestern“?
Inzwischen ist es möglich, Riester-Verträge auch für eine Immobilienfinanzierung, also zum Ablösen einer bestehenden Hypothek anzuwenden. Diese Variante wird allgemein Wohn-Riester genannt. Außerdem gibt es zertifizierte Riester-Fonds-Sparpläne, die an den Chancen der Kursentwicklungen der internationalen Finanzmärkte ausgerichtet sind.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Beitrag festzulegen, wenn die vorgeschriebenen 4% des Vorjahreseinkommens für den Versicherungsnehmer nicht bezahlbar sind. Liegt der Individualbeitrag unter den vorgeschriebenen 4%, wird die Quote der Förderung nach unten korrigiert.
Zum förderberechtigten Personenkreis gehören alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer, deren nicht erwerbstätige Ehepartner (mittelbar förderungsberechtigt), Beamte, Richter, Soldaten, Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte, die die volle Rentenversicherung bezahlen, Arbeitslosengeldempfänger, pflichtversicherte Selbständige und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten.
Über so genannte Dauerzulagenanträge wird die Zulage zum Riester-Rentenvertrag beim Versicherer beantragt.
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