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Freiwillige Krankenversicherung
Ob gesetzlich oder privat - krankenversichern muss sich jeder
Die freiwillige Kranken-versicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen steht jedem offen, der die Bedingungen für die Aufnahme einer privaten Kranken-versicherung erfüllt. Das trifft vor allem auf Selbständige zu. Der große Vorteil: Gering verdienende Familienangehörige oder Kinder ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mit versichert werden. Sie haben den gleichen Leistungsanspruch wie ein Beitragszahler.
Im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung bei den Krankenkassen sind nur die Leistungen des für alle einheitlichen Leistungskatalogs enthalten. Oft stellt dies nur eine Basisversorgung dar. Hochwertiger Zahnersatz oder alternative Behandlungsmethoden werden auch in der freiwilligen Krankenversicherung nicht bezahlt. Hier können sich Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse mit einer privaten Zusatzversicherung ergänzend versichern, zum Beispiel mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Der Versicherungsbeitrag richtet sich hier nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter und den gewünschten Leistungen.
Ein weiterer Vorteil der freiwilligen Krankenversicherung ist, dass bei Einhaltung der Kündigungsfrist problemlos die Krankenkasse gewechselt werden kann. Auch innerhalb der privaten Krankenversicherung ist das bis 55 Jahre möglich, wobei aber hier der Beitrag durch das höhere Eintrittsalter und eventuelle gesundheitliche Risiken erheblich steigen kann. Allerdings kommt man von der privaten nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurück. Der Wechsel ist nur in Ausnahmefällen (z. B. Hartz IV) gestattet. Für Menschen mit Familie kann der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse durch die freiwillige Krankenversicherung einen erheblichen finanziellen Vorteil bieten.
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