Auch im Urlaub ärztlich versorgt

Auslandsreisekrankenversicherung

Schutz vor hohen Kosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland

AuslandsreisekrankenversicherungEs empfiehlt sich, eine Auslandsreisekrankenversicherung vor dem Urlaub abzuschließen. Auch wenn in der EU in der Regel bereits die Versichertenkarten der gesetzlichen deutschen Krankenkassen akzeptiert werden. 
Vor Abschluss einer solchen Auslandsreisekrankenversicherung sollte der Versicherte sich über den jeweiligen Leistungskatalog informieren.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung leistet grundsätzlich nachträglich. Das bedeutet, der Versicherte muss vor Ort die Rechnungen bezahlen und bekommt sie nach seiner Rückkehr erstattet. Dies kann unter bestimmten Umständen zu einem großen Problem werden. Bei Reisen in die USA zum Beispiel ist ein wichtiges Detail zu beachten: Sollte nach einem Unfall oder bei einer sehr schwerwiegenden Erkrankung der Einsatz eines Rettungshubschraubers notwendig werden, gehen die Kosten für den Versicherten in eine Höhe von mehreren Tausend Euro.


Auch den Punkt Rückholversicherung beachten


Es gibt Anbieter, die für diesen Fall Vorsorge treffen. Über eine international gültige Rufnummer kann der Einsatz des Rettungshubschraubers abgesprochen werden. In diesem Fall übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung auch sofort die Kosten. Wichtig ist auch der Punkt der Rückholversicherung. Wenn die Krankenbehandlung im Urlaubsland nicht dem deutschen Qualitätsstandard entspricht, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung den Rücktransport in eine deutsche Klinik. Damit ist sichergestellt, immer die bestmögliche Versorgung zu erhalten, ohne dass der Versicherte die Kosten dafür zu tragen hat.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung deckt zahlenmäßig unbegrenzte Auslandsaufenthalte bis zu sechs Wochen ab. Wer sich länger als sechs Wochen im Ausland aufhält, benötigt einen anderen Tarif als den der herkömmlichen Auslandsreisekrankenversicherung.
Auch im Todesfall tritt die Auslandsreisekrankenversicherung für den Rücktransport oder - falls gewünscht - für die Bestattungskosten im Ausland ein. Hier ist in der Regel eine Höchstsumme von 10.000 Euro in der Auslandsreisekrankenversicherung festgelegt.

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