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Yachtcharter

Alle Chartervarianten im Überblick

Unter Yachtcharter versteht man das zeitweise überlassen eines Segelschiffs vom Schiffseigner ("Vercharterer") an einen so genannten "Charterer". Im Chartervertrag wird neben allen sonstigen Vereinbarungen auch die Chartergebühr festgelegt, welche normalerweise vor Reiseantritt zu entrichten ist.
Es gibt dabei folgende Varianten:

  • Bareboat-Charter: Lediglich das unbemannte Schiff wird zur Verfügung gestellt. Der Charterer ist selbst für die Bereederung zuständig und trägt alle anfallenden Kosten während der gesamten Yachtcharter.
  • Time-Charter: Der Charterer erhält vom Eigner das betriebsbereite und vollständig bemannte Schiff für den vereinbarten Zeitraum. Der Eigentümer ist für die technische Instandhaltung des Bootes verantwortlich. Die Chartergebühr berechnet sich anhand der Nutzungstage.
  • Voyage-Charter: Anders als bei den anderen Arten der Yachtcharter stellt der Eigentümer sein Schiff nicht für einen vereinbarten Zeitraum, sondern für eine bestimmte Reise zur Verfügung.
  • State-Room-Charter: (auch "Mitsegeln" oder Kabinen - Yachtcharter): Das Boot wird vom regulären Skipper und dessen Crew geführt. Der Charterer selbst mietet lediglich eine Kabine an Bord des Schiffes an.
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