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Elternzeit

Familie statt Beruf

Elternzeit
Eltern haben in Deutschland Anspruch auf Elternzeit. Das bedeutet, dass Mütter oder Väter nach der Geburt eines Kindes drei Jahre von der Arbeit freigestellt werden können. Ein Gehalt gibt es so lange nicht, doch der Staat zahlt Elterngeld. Nach der Ablauf Elternzeit haben Eltern wieder Anspruch auf ihre ursprüngliche oder eine gleichwertige Stelle.
 
Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Eltern dürfen während der Elternzeit bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Sind in dem Betrieb, bei dem sie beschäftigt waren, mehr als 15 Mitarbeiter angestellt, muss der Arbeitgeber auf Wunsch eine Teilzeitstelle einrichten - es sei denn, es sprechen dringende betriebliche Gründe dagegen.

Elternzeit kann aufgeteilt werden
Die Elternzeit muss nicht am Stück genommen werden. Eine Mutter kann zum Beispiel nach der Geburt zwei Jahre zuhause bleiben und dann wieder arbeiten. Das dritte Jahr kann sie dann zum Beispiel nehmen, wenn das Kind eingeschult wird. Der Arbeitgeber muss allerdings mit einer solchen Übertragung einverstanden sein. Aufgespart werden können bis zu 12 Monate, die Eltern können bis zum achten Lebensjahr des Kindes in Elternzeit gehen. Wichtig ist: Spätestens sieben Wochen vor Antritt muss die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt werden.